B BMA – Ausgelöste Brandmeldeanlage
Nach der Erkundung des Gebäudes konnte keine Feststellung gemacht werden. Kein Eingreifen erforderlich.
Wir stellten die Brandmeldeanlage zurück und übergaben sie dem Betreiber.
Nach der Erkundung des Gebäudes konnte keine Feststellung gemacht werden. Kein Eingreifen erforderlich.
Wir stellten die Brandmeldeanlage zurück und übergaben sie dem Betreiber.
Brand einer Garage mit Übergriff auf den Dachstuhl des anliegenden Wohnhauses.
Wir stellten Atemschutzgeräteträger, Errichteten eine Atemschutzsammelstelle für alle PA-Träger, übernahmen die zentrale Atemschutzüberwachung und stellten eine Wasserversorgung her.
Anschließend kontrollierten wir den Dachboden mit der Wärmebildkamera auf versteckte Glutnester und prüften mit einem CO-Warngerät auf CO-Ansammlungen.
Kinder entzündeten in der Nähe des Waldes an der Hinteren Hub ein Lagerfeuer. Aufmerksame Anwohner löschten den Kleinbrand mit Gießkannen soweit ab, dass wir lediglich kleine Nachlöscharbeiten durchführten. Im Anschluss wurde die Brandstelle mit der Wärmebildkamera kontrolliert.
Wir wurden zu einer noch brennenden Lagerfeuerstelle gerufen. Wir löschten die Überreste mit einem Kleinlöschgerät ab und kontrollierten diese dann noch mit der Wärmebildkamera.
Bei Eintreffen konnte Essen auf Herd festgestellt werden. Die Wohnung war bereits rauchfrei und für uns somit kein Eingreifen erforderlich.
Wir wurden zu einem Großbrand nach Einsricht (Gemeinde Illschwang) alarmiert.
Eine genaue Einsatzbescheibung sowie Bilder folgen.
Suche einer vermissten Person, bei der ein medizinischer Notfall nicht ausgeschlossen werden konnte.
Aufgrund des sehr großen Suchbereichs wurden die Feuerwehren Sulzbach-Rosenberg, Großalbershof und Siebeneichen nachalarmiert.
Ebenfalls zur Hilfe kam die Feuerwehr aus Freudenberg, die ihre Feuerwehr-Drohne im Einsatz hatte.
Eine Katze kletterte auf einen Baum und kam ohne fremde Hilfe nicht mehr herunter.
Wir retteten die Katze mit einer Schiebeleiter und übergaben sie wohlbehalten dem Besitzer.
Ein gemeldeter Flächen- bzw. Waldbrand stellte sich lediglich als Staubentwicklung von Drescharbeiten heraus. Kein Eingreifen erforderlich.