B BMA – Ausgelöste Brandmeldeanlage
Die Brandmeldeanlage hatte ohne erkennbaren Grund ausgelöst. Die Anlage wurde zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.
Die Brandmeldeanlage hatte ohne erkennbaren Grund ausgelöst. Die Anlage wurde zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.
Die Brandmeldeanlage hatte ohne erkennbaren Grund ausgelöst. Die Anlage wurde zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.
Die Brandmeldeanlage hatte ohne erkennbaren Grund ausgelöst. Die Anlage wurde zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.
Wir wurden gemeinsam mit der Feuerwehr Sulzbach zu einem brennenden Bahndamm alarmiert.
Für uns war kein Eingreifen erforderlich.
Unter einer Maschine kam es zu einem Brand von Reinigungslappen.
Ein Trupp unter Atemschutz löschte den Brand und verbrachte das Brandgut ins Freie. Die Halle war stark verqualmt und wurde mittels unserem Mobilen Großventilator rauchfrei belüftet.
Nach Abschluss unserer Arbeiten und dem zurückstellen der Brandmeldeanlage übergaben wir die Einsatzstelle dem Betreiber.
Die Brandmeldeanlage hatte ohne erkennbaren Grund ausgelöst. Die Anlage wurde zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.
Es kam zu einer Fehlauslösung der Brandmeldeanlage, während der der Erkundungen konnte keine Feststellung gemacht werden.
Wir stellten die Anlage zurück und übergaben sie dem Betreiber.
Nach der Erkundung des Gebäudes konnte keine Feststellung gemacht werden. Kein Eingreifen erforderlich.
Wir stellten die Brandmeldeanlage zurück und übergaben sie dem Betreiber.
An einer Reiß-Maschine eines Industriebetriebes kam es zu einer starken Rauchentwicklung. Wir zerlegten die Maschine, löschten die Glutnester ab.
Anschließend belüfteten wir mit unserem Mobilen Großlüfter die Halle, bis diese rauchfrei war. Nach Abschluss aller Arbeiten übergaben wir die Einsatzstelle dem Betreiber.
Nach der Erkundung des Gebäudes konnte keine Feststellung gemacht werden. Kein Eingreifen erforderlich.
Wir stellten die Brandmeldeanlage zurück und übergaben sie dem Betreiber.